Innerhalb des Bereichs Hamburg AB sind alle Linien mittels Zahlgrenzen in Teilstrecken bzw. Teilbereiche unterteilt, die zur Feststellung des Geltungsbereichs der Einzelkarten für die Kurzstrecke und den Nahbereich dienen.
Mit der Kurzstreckenkarte können eine, mit der Nahbereichskarte können zwei Teilstrecken/Teilbereiche befahren werden. Die Teilstrecken bzw. Teilbereiche werden durch Zahlgrenzen abgegrenzt.
Die Lage der Zahlgrenzen wird durch „ZG“ bzw. „ZGD“ (mehrere Haltestellen sind einer Zahlgrenze zugeordnet und daher tariflich gleichgestellt) dargestellt. Die Zahlgrenzen stellen also keine Zonen, sondern Punkte dar, die meist auf Haltestellen liegen.
Mit der Kurzstreckenkarte sind Fahrunterbrechungen auf der jeweiligen Linie, im Bereich Innenstadt sowie innerhalb des Bahnverkehrs zulässig.
Für das Umsteigen mit der Nahbereichskarte gelten folgende Regelungen:
- Der Umsteigepunkt gilt als Zahlgrenze. Wenn Linien streckengleich verlaufen, wird der für den Fahrgast günstigste Umsteigepunkt angenommen.
- Zugwechsel im Bahnnetz sowie Fahrzeugwechsel innerhalb des Bereichs Innenstadt (IS) gilt nicht als Umsteigen im Sinne des Tarifs.