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Umschalten zwischen Abfahrt und Ankunft

Für Hamburg und Umgebung

Fahrrad

Fahrradmitnahme

Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht generell nicht. Fahrräder werden genau wie Handgepäck und sonstige Sachen nur dann mitgenommen, wenn dadurch die Sicherheit und der reibungslose Ablauf des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.
Auch wenn du schon mit deinem Fahrrad ein Fahrzeug des hvv bestiegen hast, können unserer Fahrerinnen und Fahrer dich bitten, anderen Fahrgästen Platz zu machen und ggf. wieder auszusteigen. Insbesondere wenn Rollstuhlfahrerinnen, Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen Platz benötigen, haben diese Vorrang. Im Zweifelsfall entscheidet das Betriebspersonal.

Bitte beachten

  • Halte dein Fahrrad während der Fahrt bitte fest und achte darauf, dass alle Fahrgäste ungehindert ein- und aussteigen können. Hinweis: In den Schnellbahnen kann es wechselnde Ein- und Ausstiegs-Seiten geben.
  • Achte bitte darauf, dass du dein Fahrrad nicht an den Eingängen mitnimmst, die mit einem Schachbrettmuster gekennzeichnet sind. Diese Eingänge sind vor allem unseren Fahrgästen mit Rollstuhl, Gehhilfe und Kinderwagen vorbehalten.
  • Maximal 2 Fahrräder pro Bus und ausschließlich im Mehrzweckbereich.

Schnellbahnen / Busse / Fähren

Die Mitnahme von Fahrrädern ist in den U-, S-, A-Bahnen, Bussen und Fähren kostenfrei möglich. 

In den U-, S-, A-Bahnen sind die folgenden Hauptverkehrszeiten ausgenommen:

  • mo-fr 6 - 9 Uhr und 16 - 18 Uhr
  • Tipp: Die Sperrzeiten entfallen nicht nur an Wochenenden, sondern auch an gesetzlichen Feiertagen, in den Hamburger Sommerferien sowie am 24. und 31. Dezember. 

Aus Sicherheitsgründen (Autobahnnutzung) sind sind auf folgenden Buslinien Abschnitte ausgenommen:

X30Felix-Jud-Ring (Mitte) - Bf. Harburg
X33Salomon-Petri-Ring - Witzhave, Oher Weg
X80Lehfeld - Geesthacht, Besenhorst
X82Lehfeld - Geesthacht, Besenhorst
4400Lehfeld - Rönne, Brücke
7650Bf. Bad Segeberg (ZOB) - Geschendorf, Schottenkroog (West)
8800Lehfeld - Geesthacht, Besenhorst
A11U Niendorf Markt - A Ellerau (Bahnstraße)

Hinweis: Auf der Linie X87 ist lediglich die Mitnahme eines Fahrrades im Gepäckfach möglich.

R-Bahnen

Um ein Fahrrad in den R-Bahnen des hvv zu transportieren, ist der Kauf einer Fahrrad-Tageskarte RB/RE zum Preis von  3,50 €  erforderlich. Damit kannst du ein Fahrrad am Geltungstag ganztägig beliebig oft in allen Regionalexpress- oder Regionalbahn-Zügen innerhalb der Ringe A - F im hvv (595.16 KB) mitnehmen.

Tipp: Wenn eine Fahrt über den hvv hinaus oder von außerhalb in den hvv führt, gelten für die auf der Fahrradkarte angegebenen Strecke im hvv auch die Fahrradkarten des: 

  • Schleswig-Holstein-Tarifs
  • Niedersachsen-Tarifs
  • DB-Tarifs

Als Fahrräder gelten einsitzige Zweiräder. Pedelecs mit einem Elektromotor als Tretunterstützung bis maximal 25 km/h gehören ebenfalls zu den Fahrrädern. S-Pedelecs und E-Bikes, die auch ohne Treten sehr schnell fahren, sind mit einem Versicherungskennzeichen versehen und gelten nicht als Fahrrad, sondern als Kraftrad. Zweiräder mit Versicherungskennzeichen dürfen in Schnellbahnen und Bussen nicht mitgenommen werden.

Tipp: In manchen Regionalbahnen gelten andere Regelungen. Bitte informiere dich daher immer beim Betreiber der Regionalbahn nach den aktuellen Bestimmungen.

Falträder

Zusammengeklappte Räder dürfen jederzeit mitgenommen werden, solange dadurch andere Fahrgäste nicht belästigt und der Betrieb nicht gefährdet wird. Die Räder müssen im fahrkartenpflichtigen Bereich zusammengeklappt und damit deutlich kleiner als ein ausgeklapptes Rad sein. In den RB/RE-Bahnen können die zusammengeklappten Räder kostenlos mitgenommen werden.

Tandems, Dreiräder, Lasträder

Tandems, Dreiräder, Lasträder und ähnliches können nicht mitgenommen werden.

In den Schnellbahnen, den Zügen des Regionalverkehrs und den Bussen können maximal zwei Räder in einem Türraum (im Bus an der Mitteltür) stehen. Dies gilt nicht für die Spitze des Zuges, da dieser Bereich insbesondere Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen vorbehalten ist.
Im Regionalverkehr gibt es teilweise gesonderte Bereiche für Fahrräder.
Auf den Hafenfähren können die Fahrräder an besonders gekennzeichneten Stellen abgestellt werden.

Fahrgäste, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen mindestens 12 Jahre alt sein. Jüngere Fahrgäste mit Fahrrad dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person fahren; dabei darf jede volljährige Person nur einen Fahrgast unter 12 Jahren mit Fahrrad begleiten.

Gruppen ab 6 Personen sollten sich vorher beim jeweiligen Verkehrsunternehmen erkundigen, ob für die Räder auf der gewünschten Linie eine Reservierung erforderlich ist.

Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitführen.

Außerhalb der freigegebenen Zeiten dürfen weder Fahrten mit Fahrrädern begonnen, noch bereits begonnene Fahrten zu Ende geführt werden. Gleiches gilt für den Aufenthalt mit Fahrrädern in einem abgegrenzten Bahngebiet.

Bei Verstöße gegen das Mitnahme-Reglement muss das Fahrzeug an der nächsten Haltestelle verlassen werden. Zudem wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Zu den Verstößen zählen bspw.:

  • Mitnahme während der Sperrzeit
  • Mitnahme in der R-Bahn ohne gültige Fahrradkarte

Rufe die Fahrplanauskunft auf, gib Start und Ziel deiner Wunsch-Route ein und starte die Suche.

Klicke im Ergebnis auf das Fahrradsymbol um den Streckenverlauf als Radweg darstellen zu lassen.

Unterhalb der Karte kannst du die Auskunft über die Optionen "schnellste Strecke", "ruhige Strecke" und "Hauptstraßen" verfeinern.

Innerhalb der Karte wird der Zustand der Straße durch farbliche Markierungen gekennzeichnet, so dass du bereits vor Antritt deiner Fahrradtour einplanen kannst, ob es über befestigte oder bspw. Kopfsteinpflasterstraße geht.