Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht generell nicht. Fahrräder werden genau wie Handgepäck und sonstige Sachen nur dann mitgenommen, wenn dadurch die Sicherheit und der reibungslose Ablauf des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.
Auch wenn du schon mit deinem Fahrrad ein Fahrzeug des hvv bestiegen hast, können unserer Fahrerinnen und Fahrer dich bitten, anderen Fahrgästen Platz zu machen und ggf. wieder auszusteigen. Insbesondere wenn Rollstuhlfahrerinnen, Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen Platz benötigen, haben diese Vorrang. Im Zweifelsfall entscheidet das Betriebspersonal.
Fahrrad
Fahrradmitnahme
In den U-, S-, A-Bahnen und in einigen Bussen:
- mo - fr bis 6 Uhr, von 9 bis 16 Uhr und von 18 Uhr bis Betriebsschluss
- sa, so, an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember jeweils ganztägig bis Betriebsschluss
- während der Hamburger Sommerferien - nur in den U-, S-, A-Bahnen - ganztägig (gilt nicht für den Bus)
- wenn die Sicherheit nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht eingeschränkt oder belästigt werden
Achte bitte darauf, dass du dein Fahrrad nicht an den Eingängen mitnimmst, die mit einem Schachbrettmuster gekennzeichnet sind. Diese Eingänge sind vor allem unseren Fahrgästen mit Rollstuhl, Gehhilfe und Kinderwagen vorbehalten.
Als Fahrräder gelten einsitzige Zweiräder. Zusammengeklappte Räder gelten als Handgepäck. Pedelecs mit einem Elektromotor als Tretunterstützung bis maximal 25 km/h gehören ebenfalls zu den Fahrrädern. S-Pedelecs und E-Bikes, die auch ohne Treten sehr schnell fahren, sind mit einem Versicherungskennzeichen versehen und gelten nicht als Fahrrad, sondern als Kraftrad. Zweiräder mit Versicherungskennzeichen dürfen in Schnellbahnen und Bussen nicht mitgenommen werden. In manchen Regionalbahnen gelten andere Regelungen. Bitte informiere dich daher immer beim Betreiber der Regionalbahn nach den aktuellen Bestimmungen.
Zusammengeklappte Räder dürfen jederzeit mitgenommen werden, solange dadurch andere Fahrgäste nicht belästigt und der Betrieb nicht gefährdet wird. Die Räder müssen im fahrkartenpflichtigen Bereich zusammengeklappt und damit deutlich kleiner als ein ausgeklapptes Rad sein. In den RB/RE-Bahnen können die zusammengeklappten Räder kostenlos mitgenommen werden.
Tandems, Dreiräder, Lasträder und ähnliches sowie Krafträder können nicht mitgenommen werden.
Fahrgäste, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen mindestens 12 Jahre alt sein. Jüngere Fahrgäste mit Fahrrad dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person fahren; dabei darf jede volljährige Person nur einen Fahrgast unter 12 Jahren mit Fahrrad begleiten.
Gruppen ab 6 Personen sollten sich vorher beim jeweiligen Verkehrsunternehmen erkundigen, ob für die Räder auf der gewünschten Linie eine Reservierung erforderlich ist.
Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitführen.
Ja, die Fahrradmitnahme ist auf einigen Buslinien möglich.
Es gelten die gleichen Sperrzeiten wie für die U-, S-, A-Bahnen - auch in den Sommerferien.
Um ein Fahrrad in den Zügen des Regionalverkehrs im hvv zu transportieren, ist der Kauf einer Fahrradtageskarte erforderlich. Dann kann das Fahrrad ganztägig mitgenommen werden. Diese Fahrradtageskarte gilt nur innerhalb des hvv.
Wenn eine Fahrt über den hvv hinaus oder von außerhalb in den hvv führt, gelten auch im hvv die Fahrradkarten des Schleswig-Holstein-Tarifs, des EVB-Tarifs und des DB-Tarifs für die auf der Fahrradkarte angegebene Strecke.
Auch hier kann das Betriebspersonal allerdings bei Platzmangel die Mitnahme ablehnen.
Die kostenlose Fahrradmitnahme gilt auf den Elbfähren im hvv uneingeschränkt an allen Tagen ohne Sperrzeit.
Bitte beachte: Auf der Fähre Blankenese-Cranz gilt der Niederelbe-Tarif. Auch auf dieser Linie kannst du dein Fahrrad ganztägig mitnehmen, es wird hierfür jedoch ein Entgelt erhoben.
Außerhalb der freigegebenen Zeiten dürfen weder Fahrten mit Fahrrädern begonnen, noch bereits begonnene Fahrten zu Ende geführt werden. Gleiches gilt für den Aufenthalt mit Fahrrädern in einem abgegrenzten Bahngebiet.
Bei Verstöße gegen das Mitnahme-Reglement muss das Fahrzeug an der nächsten Haltestelle verlassen werden. Zudem wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Zu den Verstößen zählen bspw.:
- Mitnahme während der Sperrzeit
- Mitnahme in der R-Bahn ohne gültige Fahrrad-Tageskarte
Abstellen von Fahrrädern
In den Schnellbahnen, den Zügen des Regionalverkehrs und den Bussen können maximal zwei Räder in einem Türraum (im Bus an der Mitteltür) stehen. Dies gilt nicht für die Spitze des Zuges, da dieser Bereich insbesondere Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen vorbehalten ist.
Im Regionalverkehr gibt es teilweise gesonderte Bereiche für Fahrräder.
Auf den Hafenfähren können die Fahrräder an besonders gekennzeichneten Stellen abgestellt werden.
Fahrräder müssen während der Fahrt festgehalten werden. Nur so kann man dafür Sorge tragen, dass andere Fahrgäste nicht beschmutzt, behindert oder verletzt werden. Es reicht nicht, das Fahrrad an die Mittelstange anzuschließen oder festzubinden.
Fahrräder auf dem Bahnsteig
Die Sperrzeit gilt für den gesamten fahrkartenpflichtigen Bereich, d.h. ein Fahrrad darf sich in der Sperrzeit auch nicht auf dem Bahnsteig befinden. Der Grund ist, dass Fahrräder nicht nur in einer vollen Bahn, sondern auf den Zuwegen, insbesondere Treppen und Fahrtreppen, ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Auf dem Bahnsteig ist das Fahrradfahren gefährlich und daher nicht erlaubt.
Fahrradrouting in der Fahrplanauskunft
Rufe die Fahrplanauskunft auf, gib Start und Ziel deiner Wunsch-Route ein und starte die Suche.
Klicke im Ergebnis auf das Fahrradsymbol um den Streckenverlauf als Radweg darstellen zu lassen.
Unterhalb der Karte kannst du die Auskunft über die Optionen "schnellste Strecke", "ruhige Strecke" und "Hauptstraßen" verfeinern.
Innerhalb der Karte wird der Zustand der Straße durch farbliche Markierungen gekennzeichnet, so dass du bereits vor Antritt deiner Fahrradtour einplanen kannst, ob es über befestigte oder bspw. Kopfsteinpflasterstraße geht.