Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht generell nicht. Fahrräder werden genau wie Handgepäck und sonstige Sachen nur dann mitgenommen, wenn dadurch die Sicherheit und der reibungslose Ablauf des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.
Auch wenn du schon mit deinem Fahrrad ein Fahrzeug des hvv bestiegen hast, können unserer Fahrerinnen und Fahrer dich bitten, anderen Fahrgästen Platz zu machen und ggf. wieder auszusteigen. Insbesondere wenn Rollstuhlfahrerinnen, Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen Platz benötigen, haben diese Vorrang. Im Zweifelsfall entscheidet das Betriebspersonal.
Bitte beachten
- Halte dein Fahrrad während der Fahrt bitte fest und achte darauf, dass alle Fahrgäste ungehindert ein- und aussteigen können. Hinweis: In den Schnellbahnen kann es wechselnde Ein- und Ausstiegs-Seiten geben.
- Achte bitte darauf, dass du dein Fahrrad nicht an den Eingängen mitnimmst, die mit einem Schachbrettmuster gekennzeichnet sind. Diese Eingänge sind vor allem unseren Fahrgästen mit Rollstuhl, Gehhilfe und Kinderwagen vorbehalten.
- Maximal 2 Fahrräder pro Bus und ausschließlich im Mehrzweckbereich.