Die Vorweihnachtszeit klopft so langsam an die Tür – und in Ahrensburg, Elmshorn und Mölln können Sie den ÖPNV in der Adventszeit an verschiedenen Tagen kostenlos nutzen.
Im Stadtgebiet Ahrensburg wird an den Adventssonnabenden sowie Heiligabend und Silvester kein Fahrgeld erhoben werden.
Die Freifahrt gilt an den den Tagen
7. Dezember
14. Dezember
21. Dezember
24. Dezember und am
31. Dezember.
jeweils ab 0 Uhr bis 6 Uhr am folgenden Morgen (Betriebsschluss) im gesamten Stadtgebiet Ahrensburg.
Folgende Linien sind davon betroffen:
Im Schienenverkehr:
U1 zwischen Ahrensburg West und Ahrensburg Ost
RB 81 zwischen Ahrensburg und Gartenholz
Im Busverkehr:
Linie 169 auf der ganzen Linie
Linie 269 auf der ganzen Linie
Linie 369 im Abschnitt Am Aalfang – Bf. Ahrensburg
Linie 469 auf der ganzen Linie
Linie 569 auf der ganzen Linie
Linie 474 im Abschnitt Jungborn – Bf. Ahrensburg
Linie 376 im Abschnitt Am Aalfang – Bf. Ahrensburg
Linie 668 im Abschnitt Dänenweg – Bf. Ahrensburg
Linie 669 auf der ganzen Linie
Linie 8110 im Abschnitt Kremerberg – Bf. Ahrensburg
Linie 8730 im Abschnitt K.-Fischer-Str. (Süd) – Bf. Ahrensburg
Der hvv hop – On-Demand-Service Ahrensburg sowie die Schülerverkehrslinien 769 und 774 sind hiervon ausgenommen.
Im Stadtgebiet Elmshorn soll an den Adventssonnabenden kein Fahrgeld erhoben werden. Die Freifahrt gilt an den Tagen
7. Dezember
14. Dezember
21. Dezember
jeweils ab 0 Uhr bis 6 Uhr am folgenden Morgen. Die Freifahrt gilt an den genannten Tagen auf allen Linienabschnitten im Geltungsbereich der Einzelkarte Stadtverkehr Elmshorn, einschließlich der hier verkehrenden AKN-Linie A3.
An den bevorstehenden Adventswochenenden wird auf Wunsch der Stadt Mölln Freifahrt im Tarifbereich der „Einzelkarte Stadtverkehr Mölln“ gewährt.
Das Angebot gilt an folgenden Tagen bzw. Adventswochenenden (jeweils sonnabends und sonntags):
7. Dezember und 8. Dezember
14. Dezember und 15. Dezember
21. Dezember und 22. Dezember
An den genannten Tagen wird ab 0 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages auf allen Buslinien im Tarifbereich der Einzelkarte Stadtverkehr Mölln (gelegen in einem Teil der Tarifzone 816) kein Fahrgeld erhoben.