Am 03.12.2009 trat die „Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße“ in Kraft.
Diese Verordnung sieht in Artikel 7 Absatz 1 eine Berichtspflicht vor.
Die hvv GmbH übernimmt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg, der vier angrenzenden schleswig-holsteinischen Kreise und der drei südlich gelegenen niedersächsischen Landkreise die Veröffentlichung dieses Gesamtberichtes für die Verkehrsleistungen im hvv, die in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Aufgabenträgers fallen.
Im folgenden finden Sie für die einzelnen Aufgabenträger (zuständigen Behörden) die geforderten Angaben im Sinne der Verordnung.
Die Aufgabenträgerschaft für den Stadtverkehr Bad Oldesloe ist zwischen der Stadt Bad Oldesloe und dem Kreis Stormarn umstritten.