Zum Inhalt springen

Wir bringen dich hin

Umschalten zwischen Abfahrt und Ankunft

Für Hamburg und Umgebung

Berichte nach VO 1370 für 2022

Veröffentlichungen nach Art. 7 Abs. 1 VO 1370/2007

Am 03.12.2009 trat die „Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße“ in Kraft.

Diese Verordnung sieht in Artikel 7 Absatz 1 eine Berichtspflicht vor.

Die hvv GmbH übernimmt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg, der fünf schleswig-holsteinischen Kreise und der drei südlich gelegenen niedersächsischen Landkreise die Veröffentlichung dieses Gesamtberichtes für die Verkehrsleistungen im hvv, die in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Aufgabenträgers fallen.

Im Folgenden finden Sie für die einzelnen Aufgabenträger (zuständige Behörden) die geforderten Angaben im Sinne der Verordnung.

Erläuterungen

In der Freien und Hansestadt Hamburg gelten für den Bus- sowie den U- und S- Bahnverkehr die Qualitätsstandards für den Großbereich. Für die angrenzenden Kreise gelten in der Regel die Umlandstandards.

Die hvv-Qualitätsstandards können hier, unterschieden in Großbereich und Umland, Bus und U-/S-Bahn mit zusätzlichen grundlegenden Standards, nachgelesen werden.

Wir bitten darum zu beachten, dass sich die hvv Qualitätsstandards in einer grundlegenden Überarbeitung befinden. Daher enthalten die hier dokumentierten Unterlagen z.T. veraltete redaktionelle Texte und/oder Inhalte.

Für einzelne Linien oder Unternehmen gelten abweichende Standards. So gelten in den schleswig–holsteinischen Kreisen teilweise auch Großbereichsstandards, die bei den einzelnen Linien als Großbereichsstandard vermerkt sind. Bei den Schienenverkehren in den Kreisen Segeberg und Stormarn handelt es sich um ausbrechende U-Bahnverkehre aus der Freien und Hansestadt Hamburg. Hier gelten ebenfalls die Großbereichsstandards Bahn. Die erreichte Qualität können Sie den hvv Qualitätsberichten entnehmen: 

Für alle genannten hvv-Bus- und Bahnlinien gelten die Beförderungs- und Tarifbestimmungen des hvv-Gemeinschaftstarifes.

Die genannten Verkehre werden auf der Grundlage von Liniengenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erbracht, soweit sie dem Regelungsbereich des PBefG unterfallen.

Die Angaben zu den Ausgleichszahlungen verstehen sich in Euro pro Jahr. Für die Kreise und Landkreise gilt das pagatorische Prinzip. Danach werden alle Zahlungen ausgewiesen, die im Kalenderjahr 2022 geleistet wurden, unabhängig von der Zuordnung zum tatsächlichen Abrechnungsjahr.

Die Finanzierungsgrundlagen der Verkehrsunternehmen unterscheiden sich deutlich. Insoweit ist eine vergleichende Gegenüberstellung der Beträge pro Leistungseinheit in der Regel nicht sinnvoll.

  • Die dargestellten Ausgleichsleistungen für die schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Randkreise beinhalten Zahlungen, die vor der „Kommunalisierung“ als Ausgleichsbeträge nach § 45a PBefG direkt vom Land gezahlt wurden. Bei den dargestellten Ausgleichsleistungen der Freien und Hansestadt Hamburg sind Ausgleichsbeträge nach PBefG und AEG enthalten oder gesondert ausgewiesen.
  • Die Grundlagen für die Berechnung der Ausgleichszahlungen unterscheiden sich. Die Angaben (Ausgleichsleistungen) für die Unternehmen HOCHBAHN und VHH sind den nach Maßgaben der EU-Verordnung 1370/2007 und der Betrauung erstellten und durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften testierten Trennungsrechnungen für das GJ 2022 entnommen und stellen das Ergebnis der definierten gemeinwirtschaftlichen Leistung der zwei Unternehmen gemäß Betrauung dar. Die handelsrechtlichen Unternehmensergebnisse weichen davon ab, da sie auch Tätigkeiten außerhalb der definierten gemeinwirtschaftlichen Leistung (z.B. Nebentätigkeiten, Leistungen für Dritte) umfassen. Die im Rahmen der Verlustübernahme getätigten Ausgleichsleistungen gemäß Gewinn- und Verlustrechnung, die nach den jeweiligen Unternehmensverträgen zwischen der HGV und den vorgenannten Verkehrsunternehmen geleistet werden, unterscheiden sich daher von den hier ausgewiesenen Angaben. Bei Verkehrsunternehmen ohne Hamburger Beteiligung werden die Ausgleichszahlungen auf der Grundlage der Regelungen in Verkehrsverträgen oder Allgemeinen Vorschriften ermittelt.
  • Es sind bei allen Aufgabenträgern in den Ausgleichszahlungen Leistungen enthalten, die dem Ausgleich von Mindereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie und der temporären Einführung des 9€-Tickets dienen. 
  • Hinsichtlich der Leistungseinheit Zugkilometer bzw. Wagenkilometer ist durch die unterschiedlichen Fahrzeuggrößen der Verkehrsunternehmen die Vergleichbarkeit nicht gegeben.

Die verkehrspolitischen Ziele der Aufgabenträger finden sich in den Nahverkehrsplänen der Kreise und Landkreise sowie im Mobilitätsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg, ergänzt um die Grundlagen der Angebotsplanung im hvv:

Die Freie und Hansestadt Hamburg

Mobilitätsprogramm Hamburg
sowie
Standards Angebotsqualität im HVV (44.87 KB)

Kreis Steinburg

Nahverkehrsplan Kreis Steinburg

Kreis Pinneberg

Nahverkehrsplan der Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg

Kreis Segeberg

Nahverkehrsplan der Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg

Kreis Stormarn

Nahverkehrsplan der Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg

Kreis Herzogtum Lauenburg

Nahverkehrsplan der Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg

Landkreis Lüneburg

Nahverkehrsplan Landkreis Lüneburg

Landkreis Harburg

Nahverkehrsplan Landkreis Harburg

Landkreis Stade

Nahverkehrsplan Landkreis Stade